rechtlich — rechtlich … Deutsch Wörterbuch
Rechtlich — Rêchtlich, adj. et adv. 1) Von dem Hauptworte Recht, den Rechten, d.i. den Gesetzen, gemäß, für rechtmäßig; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, in welcher es noch in dem Gegensatze widerrechtlich vorkommt. 2) Gerichtlich; von Recht,… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
rechtlich — Adj. (Mittelstufe) das Recht betreffend Beispiele: Er hat einen rechtlichen Anspruch auf das Vermögen. Das Warenzeichen ist rechtlich geschützt. Das ist rechtlich verboten … Extremes Deutsch
rechtlich — ↑de jure … Das große Fremdwörterbuch
rechtlich — Wir beraten Sie in rechtlichen Fragen … Deutsch-Test für Zuwanderer
rechtlich — juristisch; von Rechts wegen; de jure (fachsprachlich); gerichtlich; jur. * * * recht|lich [ rɛçtlɪç] <Adj.>: nach dem [gültigen] Recht, auf ihm beruhend: etwas vom rechtlichen Standpunkt aus betrachten; dieses Vorgehen ist rechtlich nicht… … Universal-Lexikon
rechtlich — de jure, dem Gesetz/Recht nach, der formellen Rechtslage zufolge, durch das Gesetz, formaljuristisch, formalrechtlich, gesetzlich, juristisch, legal, nach dem Gesetz, nach den Paragrafen, nach Recht und Gesetz, nicht gesetzwidrig, rechtmäßig, von … Das Wörterbuch der Synonyme
rechtlich — rẹcht·lich Adj; nur attr od adv; in Bezug auf das ↑Recht (1) ≈ gesetzlich <die Gleichstellung, die Grundlage>: Kann man dem Mieter nach der rechtlichen Lage kündigen?; Ist das denn rechtlich zulässig? … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
rechtlich — recht: Das gemeingerm. Adjektiv mhd., ahd. reht, got. raíhts, engl. right, schwed. rätt beruht auf einer alten Partizipialbildung zu der idg. Wurzel *reg̑ , »aufrichten, recken, gerade richten«, dann auch »richten, lenken, führen, herrschen«, vgl … Das Herkunftswörterbuch
rechtlich — rẹcht|lich ; rechtliches Gehör (Rechtssprache verfassungsrechtlich garantierter Anspruch des Staatsbürgers, seinen Standpunkt vor Gericht vorzubringen) … Die deutsche Rechtschreibung
Öffentlich-rechtlich — steht für Institutionen, die nach öffentlichem Recht verfasst sind, deren Organisation also nicht nach den Regeln (und dem gesellschaftsrechtlichen Typenzwang) des Privatrechts erfolgt und die unter Umständen nicht zivilrechtliche Handlungsformen … Deutsch Wikipedia